Warum auf meiner Homepage kaum noch Fotos sind

Dem ein oder anderen wird es aufgefallen sein: Ich habe fast alle Fotos von meiner Homepage entfernt. Das hat mit deutschem Recht und dem kryptischen Wort „Urheberrecht“ zu tun. Für die „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ) hatte ich dazu einen Artikel geschrieben (ja, mal nix mit Sport; ein bisschen Abwechslung fürs Hirn). Daraus habe ich den folgenden Text abgeleitet, dessen Inhalt alle kennen sollten, die eine Homepage betreiben. Sonst könnten kostenlos genutzte Fotos teuer werden.

Urheberrecht_R_B_by_RainerSturm_pixelio.deDie DHZ war auf mich zugekommen, da ich mir bei Sponsors einen Ruf als Journalist mit einem guten Zugang zu rechtlichen Themen erarbeitet hatte. Ein ehemaliger Redakteur von Sponsors, Steffen Guthardt, kontaktierte mich, ob ich nicht Zeit und Lust hätte, über das Thema Urheberrecht zu schreiben. Konkret ist die DHZ durch den Fall des Josef Berglehner auf das im Detail komplizierte Thema gestoßen.

Für alle, die gerne Texte missverstehen wollen: Dieser Text soll weder Fotografen das Recht oder die Berechtigung absprechen, dass sie sich gegen unberechtigte Nutzung ihrer Fotos wehren. Fotografen hat der Medienwandel vermutlich noch härter mitgespielt als schreibenden Journalisten und sollen natürlich für ihre Arbeit bezahlt werden. Und diejenigen, die Fotos von Anderen nutzen wollen, sollten sich, nein, müssen sich darum kümmern, wie sie das machen dürfen. Und genau darum soll es bei diesem Text gehen: Wie kann ich Fotos richtig verwenden und was kann ich dabei falsch machen? Dieser Text ist also Nutzwertjournalismus und kein Kommentar oder Meinungsmache gegen Kanzleien, die abmahnen oder Fotografen, die Abmahnungen in Auftrag geben.

Jetzt aber zum konkreten Fall des Herrn Berglehner. Dieser wollte bei den Fotos für die Homepage seines Frisörgeschäfts Geld sparen – letzlich musste er rund 25 000 Euro für Anwaltskosten und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zahlen. Folgendes war passiert: Berglehner hatte der von ihm beauftragten Web-Agentur Fotos von Frisuren für seine Geschäftshomepage zugeschickt, die der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks zur kostenlosen Nutzung angeboten hatte. Die Agentur machte zwar den Namen des Fotografen kenntlich, schnitt die Fotos aber zu. Berglehner und der Agentur war damals nicht bewusst, dass sie damit gegen eine Nutzungsbedingung des Fotografen verstießen: Ein Zuschneiden untersagten die Bedingungen. Einige Monate später erreichte Berglehner ein Schreiben einer Kanzlei. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde der Frisör abgemahnt und zur Zahlung von rund 48 000 Euro aufgefordert. Mithilfe eines Anwalts einigte er sich schließlich außergerichtlich auf einen Vergleich und eine Zahlung von 20 000 Euro.

20 000 Euro. Das wäre für viele Blogger oder freie Journalisten gar nicht zu leisten und das finanzielle Aus.

Massen-Abmahnungen en vogue

Ein Einzelfall ist Berglehner sicher nicht. Auch wenn die Höhe des finanziellen Schadens vermutlich größer ist als in den meisten ähnlich gelagerten Fällen. Rechtsanwälte, die sich auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts spezialisiert haben, sprechen sogar von einer florierenden „Abmahn-Industrie“, die sich in den vergangenen Jahren im Zuge der zunehmenden Digitalisierung entwickelt habe. Für einige Kanzleien sollen Massen-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sogar Geschäftsgrundlage sein.

Die Zunahme an Abmahnungen liegt sicherlich daran, dass sich nicht nur bei Blogger, sondern auch unter kleineren Betrieben immer mehr die Meinung durchgesetzt hat, eine eigene Homepage sei in der heutigen Zeit ein Muss. Und warum diese nicht mit Fotos attraktiver gestalten und sich bei einer Online-Plattform wie Pixelio.de bedienen, die kostenlos Fotos für derartige kommerzielle Zwecke anbietet? Kann man natürlich machen. Nur warnen Urheberrechts-Experten, dass es immer ein Restrisiko geben wird. Plattformen wie Pixelio würden nicht prüfen, ob die Nutzer, die Fotos zum Download einstellen, tatsächlich die Rechte dafür haben. Insbesondere wenn Marken wie zum Beispiel Adidas abgebildet werden, ist Vorsicht geboten, da eventuell die Rechte zur Verbreitung nicht vorliegen. Produktfotos wie sie bei Ebay oder Amazon oft zu sehen sind, können bei einer unberechtigten Nutzung richtig teuer werden.

Merkwürdigerweise findet man solche offensichtlich vom Produkt-Hersteller produzierten Fotos massenhaft auf Plattformen wie Ebay. Bei den wenigsten davon dürfte das in Absprache mit dem Produkt-Hersteller oder Fotografen getan worden sein. Klar, dass das nicht im Interesse der Hersteller, der viel Geld für die Produktion der Fotos gezahlt hat, oder des jeweiligen Fotografen ist, der für seine Arbeit bezahlt werden will.

Vorsicht, wenn Personen zu sehen sind

Das sind nicht die einzigen Restrisiken. Wenn Personen zu sehen sind, ist höchste Achtsamkeit ratsam. Die abgebildeten Personen haben vielleicht kein Einverständnis gegegben, dass sie auf der Website eines ihnen unbekannten Unternehmers zu sehen sind. In Deutschland besteht grundsätzlich das Recht am eigenen Bild, wonach ein Foto nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden darf – insbesondere bei einer Verwertung zu kommerziellen Zwecken. Die Einwilligung sollte bestenfalls schriftlich vorliegen und angeben, wofür das Foto genutzt wird.

Es gibt nach dem Kunsturhebergesetz § 23 Absatz 1 zwar Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung eingeholt werden muss – beispielsweise bei Bildern von Personen der Zeitgeschichte, also Politiker, Schauspieler oder Sportler. Jedoch sollten Promi-Fotos nicht kommerziell genutzt werden. Andernfalls könnten sie versuchen, für die Fotos ihre üblichen Werbehonorare als Schadensersatz einzuklagen.

Nutzungsbedingungen genau lesen und einhalten

Während die genannten Restrisiken kaum minimiert werden können, haben es Nutzer von kostenlosen Fotos bei der Einhaltung der Lizenzbedingungen selbst in der Hand: Die bei den jeweiligen Plattformen veröffentlichten Bedingungen sollten genau eingehalten werden. Ein konkretes Beispiel: Bei Pixelio.de ist die Benennung am Bild selbst oder am Seitenende in der folgenden Form vorzunehmen: „©Fotografenname/ PIXELIO“. Ferner bedarf es einer Verlinkung zu Pixelio.de.Zudem ist die Bearbeitung der Fotos nur eingeschränkt erlaubt: Gestattet ist eine Änderung der Bildgröße durch Vergrößerung, Verkleinerung oder Beschneidung genauso wie die Umwandlung der Farbinformationen und die Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Jede andere Veränderung der Fotos ist jedoch nur dem Urheber und nicht dem Nutzer erlaubt.

Selbst für Laien sind derartige Bedingungen mit einer gewissen Sorgfalt einzuhalten. Bei anderen Plattformen wie Pixabay.com, Piqs.de oder Pexels.com sind sie ebenfalls relativ einfach umzusetzen. Diese drei Anbieter verweisen auf Lizenzmodelle der gemeinnützigen, amerikanischen Organisation Creative Commons. Jedoch gibt es ein Problem: Es existieren verschiedene Lizenzmodelle, die sich zum Teil sehr voneinander unterscheiden hinsichtlich der Nutzung von Fotos. Bei einer Plattform wie Wikimedia Commons muss daher bei jedem Foto erneut geschaut werden, welche Nutzung erlaubt ist. Dafür muss noch mehr Zeit und Sorgfalt investiert werden. Und die unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzmodelle zu verstehen ist oft nicht so einfach.

Sollte man trotz aller Sorgfalt eine Bedingung übersehen und es zu einer Abmahnung kommen, ist der Gang zu einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt unumgänglich. Nur das Foto von der Seite zu nehmen, reicht nicht. Es muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sonst drohen eine einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren, das die Kosten in die Höhe treibt. Zudem sollte nach dem Löschen des Fotos von der Homepage die Löschung des Cache bei Google beantragt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass das unerlaubt genutzte Foto weiterhin in den Suchergebnissen von Google auftaucht, auch wenn es bereits von der Homepage entfernt worden ist. Und das könnte dann in einer Abmahnung oder bei einer bereits abgegebenen Unterlassungserklärung in eine Vertragsstrafe münden.

Ich selbst werde künftig vorsichtiger und sparsamer Fotos einsetzen auf meiner Homepage. Denke ich. Am besten mache ich künftig Fotos immer selbst – wenn ich auch jetzt schon ahne, dass das bei meinen Themen oftmals schwierig sein wird.

 

Bildquelle: ©RainerSturm/PIXELIO

 

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